Teilnahmebedingungen Gewinnspiel
Teilnahmebedingungen
- Veranstalter der Promotion ist die Pralinen-Manufactur Große-Bölting GmbH, Gutenbergstraße 5, 46414 Rhede.
- Diese Promotion steht in keiner Verbindung zu Facebook/Instagram und wird in keiner Weise von Facebook/Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook, sondern die Pralinen-Manufactur Große-Bölting GmbH.
- Die Teilnahme an der Promotion erfolgt auf der Facebook-/Instagram-Plattform. Die Promotion ist auf der Facebook/Instagram-Seite Pralinen-Manufactur Große-Bölting verfügbar.
- Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zur Promotion sind nicht an Facebook/Instagram zu richten, sondern direkt an die Pralinen-Manufactur Große-Bölting GmbH.
- Teilnahmeberechtigt sind alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme mindestens 18 Jahre alt. Gesetzliche Vertreter und Mitarbeiter des Unternehmens sowie deren Angehörige und sonstige mit dieser Veranstaltung in Verbindung stehende Dritte sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
- Die Teilnahme ist nur innerhalb des Aktionszeitraums, sowie ausschließlich per Internet möglich. Die Teilnahme ist unentgeltlich, der Teilnehmer/die Teilnehmerin geht keine vertraglichen oder sonstigen rechtlichen Verpflichtungen ein.
- Die Teilnahme ist kostenlos. Die Teilnahme und die Gewinnchancen sind nicht vom Erwerb eines Produktes oder einer Dienstleistung abhängig.
- Die Promotion beginnt am Tag des Postings.
- Der Einsendeschluss für die Teilnahme an der Verlosung bzw. Teilnahmeschluss ist am 25.03.2021 um 23:59 Uhr.
- An der Verlosung dürfen nur Fans der Instagram/Facebook-Seite Pralinen-Manufactur Große-Bölting teilnehmen. Die Teilnehmer müssen dazu den Beitrag liken und Kommentieren.
- Unter allen Teilnehmern wird eine Person verlost.
- Die Gewinner werden aus allen teilnehmenden Personen ausgelost. Die Auslosung findet am 26.03.2021 statt.
- Eine Barauszahlung der Preise ist ausgeschlossen. Die Gewinner haben keinen Anspruch auf Auszahlung der Preise in Sachwerte oder Tausch der Preise gegen einen anderen Gegenstand. Die Preise sind nicht auf eine andere Person als den Teilnehmer übertragbar.
- Die Gewinner werden nach der Auslosung unter dem Beitrag erwähnt und müssen sich bis zum 30.03.2021 bei der Pralinen-Manufactur Große-Bölting GmbH melden. Das kann Telefonisch unter 02872-5876 oder in einer persönlichen Nachricht über Facebook-Messenger geschehen. Hier müssen sie die Lieferadresse für die Zusendung des Gewinns angeben. Meldet sich der Gewinner nicht bis zum 30.03.2021 verfällt der Gewinnzuspruch.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Spiel und die Verlosung ganz oder teilweise, ohne vorherige Benachrichtigung zu ändern, einzustellen oder auszusetzen, falls unvorhergesehene Umstände eintreten. Zu diesen Umständen zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, das Auftreten eines Computervirus, eines Programmfehlers, nicht autorisiertes Eingreifen Dritter oder mechanische oder technische Probleme, die außerhalb der Kontrolle und Einflussmöglichkeit des Veranstalters liegen.
- Verstößt ein Teilnehmer gegen diese Teilnahmebedingungen oder macht er unzutreffende Angaben, kann ihn der Veranstalter von der Teilnahme ausschließen, ohne hierfür Gründe angeben zu müssen.
- Der Veranstalter haftet dem Teilnehmer gegenüber nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist beruhen. Darüber hinaus haftet der Veranstalter für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften wie dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie im Fall der Übernahme von Garantien. In allen anderen Fällen haftet der Veranstalter für leichte Fahrlässigkeit nur, wenn er, seine gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstige Erfüllungsgehilfen eine Vertragspflicht verletzen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen durfte. In diesen Fällen ist die Haftung auf typische und vorhersehbare Schäden begrenzt. In allen anderen Fällen haftet der Veranstalter nicht für leichte Fahrlässigkeit.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam, unzulässig oder undurchführbar sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen, unzulässigen oder undurchführbaren Klausel treten Regelungen, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen. Etwaige Rechte aus dem Rechtsverhältnis, das diesen Teilnahmebedingungen zu Grunde liegt, sind für den Teilnehmer nicht auf Dritte übertragbar. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Mit der Teilnahme an der Verlosung erklärt sich der Teilnehmer mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.




